Als Generalplaner stehen wir in der vollen Verantwortung für die Planung und Ausführung der Anlage gegenüber dem Bauherrn. Dies betrifft insbesondere die Funktionsgarantie des jeweiligen Bauvorhabens.
Dem Bauherrn wird ein umfassendes Mitspracherecht bei der Auswahl der Ausführungsqualitäten und Ausführungsfirmen zugestanden. Der Generalplaner arbeitet mit offenen Büchern bei der Ausschreibung und Vergabe der Leistungen an ausführende Unternehmen. Die Abrechnung des Auftrages erfolgt auf Kostennachweis der Ausführungsleistungen, welche mit einem vereinbarten Generalplaneraufschlag versehen werden. Der Generalplaner ist alleiniger Vertragspartner des Bauherrn. |