Aufgabe der Klärschlammbehandlung war und ist es, die bei der Abwasserbehandlung anfallenden Klärschlämme derart vorzubereiten, dass sie schadlos, d. h. ohne negativen gesamtökologischen Einfluss beseitigt werden können, wobei gleichzeitig kostenminimierte Verfahren im Vordergrund stehen.
Die besondere Stellung der Klärschlammbehandlung wird dadurch deutlich, dass ca. 13 % der gesamten Jahreskosten bei der Abwasserbehandlung für die Klärschlammentsorgung anfallen.
Da eine Vermeidung von Klärschlamm zwar wünschenswert aber praktisch nicht möglich ist, stehen die mit der Klärschlammminimierung verbundenen Kosteneinsparungen im Vordergrund.
Der nur noch zeitlich befristete Einsatz von Flockungshilfsmitteln als auch die anstehende Novellierung der Düngemittel- und Klärschlammverordnung führen dazu, dass die nachhaltige Verwertung von Klärschlamm seit vielen Jahren kontrovers diskutiert wird. Grund zahlreicher Debatten ist die bivalente Rolle des Klärschlamms sowohl als Nährstoffspeicher als auch als Schadstoffsenke. Der Nährstoff Phosphor als endlicher und nicht substituierbarer Rohstoff nimmt dabei eine besondere Stellung ein. Durch den Einsatz geeigneter Verfahren ist eine Rückgewinnung von Phosphor sowohl aus Klärschlamm als auch Klärschlammasche möglich.
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